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Anschrift: | Schloßplatz 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 082518940 |
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E-Mail: | poststelle@ag-aic.bayern.de |
Anschrift: | Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131050 |
Fax: | 082131051200 |
E-Mail: | poststelle@ag-a.bayern.de |
Anschrift: | Ottheinrichplatz A 1, 86633 Neuburg an der Donau |
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Anschrift: | St.-Ulrichs-Platz 3, 89407 Dillingen a.d.Donau |
Telefon: | 0907150020 |
Fax: | 090715002500 |
E-Mail: | poststelle@ag-dlg.bayern.de |
Anschrift: | Stadelbergerstr. 5, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081415110 |
Fax: | 08141511133 |
E-Mail: | poststelle@ag-ffb.bayern.de |
Anschrift: | Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 08413120 |
Fax: | 08413120 |
E-Mail: | poststelle@ag-in.bayern.de |
Anschrift: | Krankenhausstraße 11, 85221 Dachau |
Telefon: | 081317050 |
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E-Mail: | poststelle@ag-dah.bayern.de |
Anschrift: | Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen |
Telefon: | 0908121090 |
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Anschrift: | Lechstr. 7, 86899 Landsberg am Lech |
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Aindling im Landkreis Aichach-Friedberg liegt in der Region Augsburg und ist überregional für den Aindlinger Badesee sowie den erfolgreichen Fußballverein TSV Aindling bekannt. Schon 1033 wurde der Ort...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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