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Hochbauämter in Greiling - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
1.61 km von Greiling
Anschrift:Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern
Telefon:0804178220
Fax:08041782270
E-Mail:info@vgreichersbeuern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
Anschrift:Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
Telefon:08041505341
Fax:08041505302
E-Mail:abteilung2@lra-toelz.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Greiling

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Bauamt
3.62 km von Greiling
Anschrift:Am Schloßplatz 1, 83646 Bad Tölz
Telefon:08041504401
Fax:08041504409
E-Mail:poststelle@bad-toelz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
3.73 km von Greiling
Anschrift:Bahnhofstraße 8, 83674 Gaißach
Telefon:08041804712
Fax:08041804709
E-Mail:bau@gaissach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00, Mo 13:00-18:00 Uhr
(2)
Bauamt
5.03 km von Greiling
Anschrift:Tegernseer Str. 7, 83666 Waakirchen
Telefon:08021902815
Fax:08021902832
E-Mail:info@gemeinde-waakirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
(1)
Bauamt
5.46 km von Greiling
Anschrift:Bachstr. 8, 83646 Wackersberg
Telefon:080417992817
Fax:080417992829
E-Mail:info@wackersberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Mo 13.30 Uhr - 18.00 Uhr und Do 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Mi geschlossen
(1)
Bauamt
9.43 km von Greiling
Anschrift:Rathausplatz 1, 83661 Lenggries
Telefon:080425008300
Fax:080425008101
E-Mail:gemeinde@lenggries.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:45 - 18:00 Uhr, Di-Fr 7:30 - 12:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Greiling
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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