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Sozialämter in Greiling - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
1.61 km von Greiling
Anschrift:Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern
Telefon:0804178220
Fax:08041782270
E-Mail:info@vgreichersbeuern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
Anschrift:Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
Telefon:08041505296
Fax:08041505373
E-Mail:abteilung5@lra-toelz.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Greiling

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Sozialamt
3.62 km von Greiling
Anschrift:Am Schloßplatz 1, 83646 Bad Tölz
Telefon:080415040
Fax:08041504999
E-Mail:poststelle@bad-toelz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
3.73 km von Greiling
Anschrift:Bahnhofstraße 8, 83674 Gaißach
Telefon:08041804711
Fax:08041804709
E-Mail:verwaltung@gaissach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00, Mo 13:00-18:00 Uhr
(4)
Sozialamt
5.03 km von Greiling
Anschrift:Tegernseer Str. 7, 83666 Waakirchen
Telefon:0802190280
Fax:08021902832
E-Mail:info@gemeinde-waakirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
(4)
Sozialamt
5.46 km von Greiling
Anschrift:Bachstr. 8, 83646 Wackersberg
Telefon:08041799280
Fax:080417992829
E-Mail:info@wackersberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Mo 13.30 Uhr - 18.00 Uhr und Do 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Mi geschlossen
(1)
Sozialamt
9.43 km von Greiling
Anschrift:Rathausplatz 1, 83661 Lenggries
Telefon:080425008140
Fax:080425008161
E-Mail:gemeinde@lenggries.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:45 - 18:00 Uhr, Di-Fr 7:30 - 12:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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