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Finanzämter in Greiling - Öffnungszeiten

Info zu Finanzamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Prof.-Max-Lange-Platz 2, 83646 Bad Tölz
Telefon:08171250
Fax:0817125150
E-Mail:poststelle.fa-wor@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr
Anschrift:Heimgartenstr. 5, 82515 Wolfratshausen
Telefon:08171250
Fax:0817125150
E-Mail:poststelle.fa-wor@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Greiling

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Finanzamt Miesbach
15.82 km von Greiling
Anschrift:Schlierseer Str. 5, 83714 Miesbach
Telefon:080257090
Fax:08025709500
E-Mail:poststelle.fa-mb@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo 14:30-18 Uhr
Di-Mi 7:30-13 Uhr
Do 7:30-13:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(5)
Finanzamt Starnberg
33.14 km von Greiling
Anschrift:Schloßbergstr. 12, 82319 Starnberg
Telefon:081517780
Fax:08151778250
E-Mail:poststelle.fa-sta@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do Nov.-Juni 14-16:30 Uhr
(1)
Finanzamt Weilheim-Schongau
35.9 km von Greiling
Anschrift:Hofstr. 23, 82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon:08811840
Fax:0881184500
E-Mail:poststelle.fa-wm@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr
(6)
Finanzamt Rosenheim
39.01 km von Greiling
Anschrift:Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim
Telefon:080312010
Fax:08031201222
E-Mail:poststelle.fa-ro@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(6)
Finanzamt München
42.4 km von Greiling
Anschrift:Deroystraße 12, 80333 München
Telefon:08912520
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.

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