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Anschrift: | Philipp-Reis-Str. 9, 63571 Gelnhausen |
Telefon: | 060518290 |
Fax: | 06051829259 |
E-Mail: | sigrid.haas@ag-gelnhausen.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Burgstr. 14, 63755 Alzenau |
Telefon: | 060213980 |
Fax: | 060213983000 |
E-Mail: | poststelle@ag-ab.bayern.de |
Anschrift: | Schlossplatz 7, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213980 |
Fax: | 060213982301 |
E-Mail: | poststelle@ag-ab.bayern.de |
Anschrift: | Klein-Welzheimer Str. 1, 63500 Seligenstadt |
Telefon: | 061829310 |
Fax: | 06182931150 |
E-Mail: | verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen |
Telefon: | 060429820 |
Fax: | 06042982101 |
E-Mail: | verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Nussallee 17 , 63450 Hanau |
Telefon: | 061812970 |
Fax: | 06181297440 |
E-Mail: | verwaltung@ag-hanau.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Römerstr. 80, 63785 Obernburg |
Telefon: | 060226280 |
Fax: | 06022628222 |
Anschrift: | Friedenstr. 7, 97737 Gemünden am Main |
Telefon: | 093518090 |
Fax: | 09351809117 |
E-Mail: | poststelle@ag-gem.bayern.de |
Anschrift: | Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980570 |
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Anschrift: | Bei der Erlesmühle 1, 64807 Dieburg |
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Westerngrund liegt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen an. Die Wanderregion im oberen Kahlgrund besteht aus 3 Ortsteilen. Der Westernbach...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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