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Gerichtsvollzieher in Taufkirchen (bei München) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Obergerichtsvollzieherin Bauer
11.5 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:0895389267
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 8-10 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieherin Altendorfer
11.5 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:08972999518
Sprechzeiten:Mo 12-14 Uhr Mi 10-11 Uhr
(30)
Obergerichtsvollzieherin Koczan
12.2 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Schwanthalerstr. 81, 80336 München
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-13 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieherin Böhnlein
12.2 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Schwanthaler Str. 81, 80336 München
Telefon:08953889974
Sprechzeiten:Mo+Mi 8-10 Uhr
(26)
Gerichtsvollzieher Schmid
13.33 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Gabelsbergerstraße 52, 80333 München
Telefon:08989085595
Fax:08928853902
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr
Do 13-15 Uhr
(25)
Hauptgerichtsvollzieherin Sperlich
13.33 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Gabelsbergerstraße 52, 80333 München
Telefon:08989085599
Fax:08928853902
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 8-10 Uhr
(23)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG München
14.2 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Infanteriestr. 5, 80325 München
Telefon:08955972097
Fax:08955972096
E-Mail:poststelle@ag-m.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(8)
Obergerichtsvollzieherin Gerstl
14.46 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Destouchesstr. 32, 80803 München
Telefon:08923259761
Fax:08924294157
Sprechzeiten:Di+Do 12-14 Uhr
(22)
Gerichtsvollzieher Dachgruber
14.46 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Destouchesstr. 32, 80803 München
Telefon:08972959056
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 9-11 Uhr
(31)
Obergerichtsvollzieher Schaden
14.67 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:0893003692
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 8-10 Uhr
21 - 30 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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