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Gerichtsvollzieher in Taufkirchen (bei München) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(31)
Obergerichtsvollzieher Schaden
14.67 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:0893003692
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 8-10 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Boski
14.67 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08951556549
Sprechzeiten:Dienstag 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieherin Irlbeck
14.67 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08935042929
Fax:08935895108
Sprechzeiten:Mo 14-16 Uhr
Mi 13-15 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieher Böhnlein
14.67 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Bonner Platz 1/IV, 80803 München
Telefon:08935042744
Fax:08935895108
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-11 Uhr
(13)
Gerichtsvollzieher Müller
14.67 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Bonner Platz 1/ IV, 80803 München
Telefon:08935042927
Sprechzeiten:Mo 15-17 Uhr Di 11-13 Uhr
(10)
Gerichtsvollzieher Birkeneder
14.67 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08935895109
Fax:08935895108
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 10-12 Uhr
(18)
Gerichtsvollzieher Dekinger
14.71 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Winzererstr. 49a, 80797 München
Telefon:08932729459
Fax:08932729460
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-14 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Stinglhammer
14.75 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Schragenhofstraße 27, 80992 München
Telefon:08930725713
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr
Do 09-11 Uhr
Öffnungs­zeiten:Di 13-15 Uhr
Do 09-11 Uhr
(35)
Gerichtsvollzieher Auner
16.07 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935895265
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 10-12 Uhr
(12)
Gerichtsvollzieherin Vollnhals
16.07 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935890902
Fax:08935895247
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 10-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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