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Anschrift: | Kemnather Str. 33, 95632 Wunsiedel |
Telefon: | 092328850 |
Fax: | 09232885244 |
E-Mail: | poststelle@ag-wun.bayern.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 95030 Hof |
Telefon: | 092816000 |
Fax: | 09281600372 |
E-Mail: | poststelle@ag-ho.bayern.de |
Anschrift: | Wilhelminenstrasse 7, 95444 Bayreuth |
Telefon: | 09215040 |
Fax: | 0921504139 |
E-Mail: | poststelle@ag-bt.bayern.de |
Anschrift: | Kohlenbachstr. 10, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 0922192100 |
Fax: | 09221921011 |
E-Mail: | poststelle@ag-ku.bayern.de |
Anschrift: | Mähringer Str. 10, 95643 Tirschenreuth |
Telefon: | 096317260 |
Fax: | 09631726126 |
E-Mail: | poststelle@ag-tir.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofsteig 5, 91257 Pegnitz |
Telefon: | 09215040 |
Fax: | 0921504139 |
E-Mail: | poststelle@ag-bt.bayern.de |
Anschrift: | Europaratstr. 13, 08523 Plauen |
Telefon: | 037411010 |
Fax: | 03741101404 |
Anschrift: | Ledererstr. 9, 92637 Weiden in der Oberpfalz |
Telefon: | 096130000 |
Fax: | 09613000492 |
E-Mail: | poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de |
Anschrift: | Pfarrgasse 18, 92648 Vohenstrauß |
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Weißenstadt im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge liegt im Tal der Eger im Fichtelgebirge und fand im Jahr 1299 seine erste schriftliche Erwähnung. Attraktiv für besucher ist Weißenstadt insbesondere...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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