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Gerichtsvollzieher in Helsa - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Friedrichsstr. 32-34, 34117 Kassel
Telefon:05619121867
E-Mail:verwaltung@ag-kassel.justiz.hessen.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Helsa
Anschrift:Friedrich Wilhelm Straße 39, 37269 Eschwege
Telefon:056513391201
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(15)
Gerichtsvollzieher Spitzbart
2.42 km von Helsa
Anschrift:An der langen Wiese 23, 34298 Helsa
Telefon:01735108289
Fax:032223946298
Sprechzeiten:Mo. v. 08:30-09:30 Uhr
Do. v. 12:00-13:00 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieher Fißler
8.14 km von Helsa
Anschrift:Buchenweg 19, 34253 Lohfelden
Telefon:05608959491
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Obergerichtsvollzieherin Stöbener
12.15 km von Helsa
Anschrift:Am Zwinger 12, 34355 Staufenberg
Telefon:05543999512
Fax:05543999513
Sprechzeiten:Di 17:30-18 Uhr
(3)
Obergerichtsvollzieher Börner
14.74 km von Helsa
Anschrift:Knüllstr. 24, 34212 Melsungen
Telefon:0566150384
Fax:056614664
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
Do 9:30-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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