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Nachlassgerichte in Neustadt (Hessen) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Nachlassgericht Schwalmstedt
7.94 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstedt
Telefon:0669196430
Fax:06691964396
E-Mail:verwaltung@ag-schwalmstadt.justiz.hessen.de
(0)
Nachlassgericht Kirchhain
12.73 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Niederrheinische Str. 32, 35274 Kirchhain
Telefon:0642293070
Fax:06422930777
E-Mail:verwaltung@ag-kirchhain.justiz.hessen.de
(15)
Nachlassgericht Alsfeld
19.1 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Landgraf-Hermann-Str. 1, 36304 Alsfeld
Telefon:066318020
Fax:06631802400
E-Mail:verwaltung@ag-alsfeld.justiz.hessen.de
(26)
Nachlassgericht Marburg
24.2 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Universitätsstr. 48 , 35037 Marburg
Telefon:064212900
Fax:06421290393
E-Mail:verwaltung@ag-marburg.justiz.hessen.de
(4)
Nachlassgericht Frankenberg
28.35 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Geismarer Str. 22, 35066 Frankenberg
Telefon:0645172610
Fax:06451726161
E-Mail:poststelle@ag-frankenberg.justiz.hessen.de
(0)
Nachlassgericht Fritzlar (Schladenweg)
31.35 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Schladenweg 1, 34560 Fritzlar
Telefon:0562299330
Fax:056229933339
E-Mail:poststelle@ag-fritzlar.justiz.hessen.de
(0)
Nachlassgericht Fritzlar (Am Hospital)
31.43 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Am Hospital 15, 34560 Fritzlar
Telefon:0562299330
Fax:056229933339
E-Mail:poststelle@ag-fritzlar.justiz.hessen.de
(7)
Nachlassgericht Melsungen
42.54 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Kasseler Str. 29, 34212 Melsungen
Telefon:056617060
Fax:05661706133
E-Mail:verwaltung@ag-melsungen.justiz.hessen.de
(55)
Nachlassgericht Gießen
42.98 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Gutfleischstr. 1 , 35390 Gießen
Telefon:06419340
Fax:06419342442
E-Mail:verwaltung@ag-giessen.justiz.hessen.de
(2)
Nachlassgericht Medebach
44.39 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Marktstr. 2, 59964 Medebach
Telefon:0298292170
Fax:02982921733
E-Mail:poststelle@ag-medebach.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Neustadt (Hessen)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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