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Gerichtsvollzieher in Rodgau - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Obergerichtsvollzieher Graf
15.63 km von Rodgau
Anschrift:Rheinstr. 35, 63225 Langen
(40)
Obergerichtsvollzieher Schwarz
16.11 km von Rodgau
Anschrift:Kaiserstrasse 16-18, 63065 Offenbach
Telefon:069686833
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
(20)
Gerichtsvollzieher Hauk
16.2 km von Rodgau
Anschrift:Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach
Telefon:06980575084
Sprechzeiten:Do 10-11 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Kolb
16.61 km von Rodgau
Anschrift:Lederacker 19, 63755 Alzenau
Telefon:060234840
Sprechzeiten:Mi 8-9 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Reusing
16.67 km von Rodgau
Anschrift:Am Stegleiter 12, 63776 Mömbris-Hohl
Telefon:060298958
(19)
Gerichtsvollzieherin Glade
19.9 km von Rodgau
Anschrift:Schubertstr. 18, 63486 Bruchköbel
Telefon:061819830310
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieherin Ruboks
20.85 km von Rodgau
Anschrift:Homburger Landstr. 186, 60435 Frankfurt am Main
Telefon:06995454989
(12)
Obergerichtsvollzieher Bach
24.32 km von Rodgau
Anschrift:Heilmannstr. 29, 60439 Frankfurt am Main
Telefon:015203104513
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr
11 - 18 von 18
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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