Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Markt 18, 18273 Güstrow |
Telefon: | 03843277664 |
Fax: | 03843771140 |
Anschrift: | Markt 18, 18273 Güstrow |
Telefon: | 03843218790 |
Fax: | 03843771140 |
Anschrift: | Markt 18, 18273 Güstrow |
Telefon: | 038432778006 |
Fax: | 038432778366 |
Anschrift: | Markt 15-16, 18273 Güstrow |
Telefon: | 015204254898 |
Anschrift: | Werlestr. 52, 18273 Güstrow |
Telefon: | 03843214998 |
Fax: | 03843218192 |
Anschrift: | Dierkower Damm 38e, 18069 Rostock |
Telefon: | 038166608030 |
Anschrift: | Dierkower Damm 38e, 18069 Rostock |
Telefon: | 038167076916 |
Anschrift: | Dierkower Damm 38e, 18069 Rostock |
Telefon: | 038187729157 |
Anschrift: | Dierkower Damm 38e, 18069 Rostock |
Telefon: | 038121049241 |
Fax: | 038121049243 |
Anschrift: | Warnowallee 23, 18107 Rostock |
Telefon: | 038121076686 |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Die Großstadt im Landkreis Rostock ist amtsfrei, aber trotzdem Sitz des Amtes Güstrow-Land. Wohl bestand der Ort schon um 1100, erhielt das Schweriner Stadtrecht aber erst zwischen 1219 und 1226...
mehrAls Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
|