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Gerichtsvollzieher in Stadtbezirk 01 (Düsseldorf) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Gerichtsvollzieher Vergoßen
2.19 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Kölner Str. 271, 40227 Düsseldorf
Telefon:021122964258
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieher König
2.19 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Kölner Str. 211, 40227 Düsseldorf
Telefon:021139024977
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 13-14 Uhr
(10)
Gerichtsvollzieher Faßbender
2.19 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Kölner Str. 211, 40227 Düsseldorf
Telefon:021139022511
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Do 12-13 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieherin Lübben
2.19 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Kölner Str. 271, 40227 Düsseldorf
Telefon:02119762959
Sprechzeiten:Mo+Mi 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Zimmermann
2.19 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Kölner Str. 211, 40227 Düsseldorf
Telefon:021139022698
Sprechzeiten:Di 11:45-12:45 Uhr Do 11-12 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieherin Möbus
2.19 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Kölner Str. 211, 40227 Düsseldorf
Telefon:021126158092
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieherin van Amsterdam
2.33 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Kölner Str. 271, 40227 Düsseldorf
Telefon:02119762953
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Mi 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Busch
2.33 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Kölner Str. 271, 40227 Düsseldorf
Telefon:02119762949
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Brüggen
2.41 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Volmerswerther Str. 86, 40221 Düsseldorf
Telefon:0211489075
Sprechzeiten:Di-Do 15-16 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Nelles
2.41 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Volmerswerther Str. 86, 40221 Düsseldorf
Telefon:024319721877
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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