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Gerichtsvollzieher in Stadtbezirk 01 (Düsseldorf) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Gerichtsvollzieher Ezell
2.41 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Volmerswerther Str. 86, 40221 Düsseldorf
Telefon:02115140010
Sprechzeiten:Di 10:30-12 Uhr
Fr 8-9:30 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Meurers
2.41 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Volmerswerther Str. 86, 40221 Düsseldorf
Telefon:02115140140
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr Mi 15-16 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Panzer
2.41 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Volmerswerther Str. 86, 40221 Düsseldorf
Telefon:02117356814
Sprechzeiten:Di 10:30-12 Uhr Fr 8-9:30 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Brüggen
2.41 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Volmerswerther Str. 86, 40221 Düsseldorf
Telefon:0211489075
Sprechzeiten:Di-Do 15-16 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Nelles
2.41 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Volmerswerther Str. 86, 40221 Düsseldorf
Telefon:024319721877
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Ederer
2.41 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Volmerswerther Str. 86, 40221 Düsseldorf
Telefon:0211460392
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Koning
3.08 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Volmerswerther Straße 86, 40221 Düsseldorf
Telefon:02113111730
Sprechzeiten:Mo+Mi 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Oppermann
4.58 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Höhenstraße 74, 40227 Düsseldorf
Telefon:021187566599
Sprechzeiten:Di 7-8 Uhr Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Schulz
4.58 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Höhenstraße 74, 40227 Düsseldorf
Telefon:021156679566
Sprechzeiten:Mo+Mi 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Saßen
4.58 km von Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)
Anschrift:Höhenstraße 74, 40227 Düsseldorf
Telefon:021156679567
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 12-13 Uhr
21 - 30 von 31
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Stadtbezirk 01 (Düsseldorf)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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