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Anschrift: | Am Grundberg 5, 37688 Beverungen |
Telefon: | 05645749249 |
Anschrift: | Neues Tor 2, 34414 Warburg |
Telefon: | 015115416567 |
Anschrift: | Neues Tor 2, 34414 Warburg |
Telefon: | 015117750881 |
Fax: | 032121380316 |
Anschrift: | Detmolder Str. 3, 33014 Bad Driburg-Reelsen |
Telefon: | 0525370299 |
Anschrift: | Brunnenstr. 1 A, 34369 Hofgeismar |
Telefon: | 056718099340 |
Fax: | 056716096961 |
Anschrift: | Am Sonnenhang 3, 33165 Lichtenau |
Telefon: | 05295998570 |
Fax: | 05295998571 |
Anschrift: | Michaeliweg 1, 34471 Volkmarsen |
Telefon: | 05693990493 |
Fax: | 05693990493 |
Anschrift: | Köllerweg 19, 32805 Horn-Bad Meinberg |
Telefon: | 052341667 |
Fax: | 05234202273 |
Anschrift: | Postfach 11 12, 34226 Fuldatal |
Telefon: | 056187083754 |
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Beverungen im Kreis Höxter liegt nahe der Grenze zu Niedersachsen im Weserbergland und ist gegliedert in Beverungen, Amelunxen, Blankenau, Dalhausen, Drenke, Haarbrück, Herstelle, Jakobsweg, Rothe...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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