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Gerichtsvollzieher in Rodenkirchen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieherin Flosbach
5.19 km von Rodenkirchen
Anschrift:Graf-Geßler-Str. 5, 50679 Köln
Telefon:0221816083
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieherin Worm
5.98 km von Rodenkirchen
Anschrift:Werntgenstr. 36, 51107 Köln
Telefon:02218903273
Fax:02218903273
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Solarski
6.63 km von Rodenkirchen
Anschrift:Emil-Nolde-Weg 1, 53859 Niederkassel-Lülsdorf
Telefon:02208914740
Sprechzeiten:Mo+Di 14-15 Uhr Mi 9-10 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieherin André
6.87 km von Rodenkirchen
Anschrift:Roisdorfer Str. 14, 50969 Köln
Telefon:02219362505
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Mi 13-14 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieherin Müller
6.87 km von Rodenkirchen
Anschrift:Goebenstr. 3, 50672 Köln
Telefon:022129493597
Fax:02204422861
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Garagnon
6.87 km von Rodenkirchen
Anschrift:Goebenstr. 3, 50672 Köln
Telefon:02215109711
Fax:022158919595
Sprechzeiten:Mi 14-15 Uhr Do 10-11 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieherin Feith
6.87 km von Rodenkirchen
Anschrift:Goebenstr. 3, 50672 Köln
Telefon:02212995770
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Mi 9-10 Uhr
(15)
Gerichtsvollzieher Klinkhammer
6.87 km von Rodenkirchen
Anschrift:Goebenstr. 3, 50672 Köln
Telefon:02215795638
Fax:02443902391
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieherin Schick
6.87 km von Rodenkirchen
Anschrift:Goebenstr. 3, 50672 Köln
Telefon:022129493602
Fax:022158986264
Sprechzeiten:Mo+Do 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Schmitt
6.87 km von Rodenkirchen
Anschrift:Goebenstr. 3, 50672 Köln
Telefon:022129493599
Fax:022158919595
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Fr 10-11 Uhr
11 - 20 von 40
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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