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Gerichtsvollzieher in Krefeld - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Gerichtsvollzieher Stroetges
0.66 km von Krefeld
Anschrift:Luisenstr. 62, 47799 Krefeld
Telefon:0215127400
Fax:02151242015
Sprechzeiten:Mo-Di 13-14 Uhr Do 16-17 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Schrick
0.66 km von Krefeld
Anschrift:Luisenstr. 62, 47799 Krefeld
Telefon:02151242016
Fax:02151242015
Sprechzeiten:Mi 16-17 Uhr Do 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Davids
0.66 km von Krefeld
Anschrift:Luisenstr. 62, 47799 Krefeld
Telefon:021515679414
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Mi 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Gietmann
0.84 km von Krefeld
Anschrift:Nordwall 53, 47798 Krefeld
Telefon:0215125255
Fax:0215180955
Sprechzeiten:Mo 15-17 Uhr Do 9-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Horster
1.42 km von Krefeld
Anschrift:Bogenstraße 15, 47799 Krefeld
Telefon:021519313450
Sprechzeiten:Di 12-13 Uhr
Mi 16-17 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Simon
1.42 km von Krefeld
Anschrift:Bogenstraße 15, 47799 Krefeld
Telefon:021519313440
Fax:021519313445
Sprechzeiten:Mo, Di, Do 12-13 Uhr
(13)
Gerichtsvollzieher Papke
1.42 km von Krefeld
Anschrift:Bogenstraße 15, 47799 Krefeld
Telefon:017643128659
Fax:02151155792
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr
Do 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Lingen
1.42 km von Krefeld
Anschrift:Albrechtplatz 12, 47799 Krefeld
Telefon:021516215185
Sprechzeiten:Mo 10:30-11:30 Uhr Di 11:30-12:30 Uhr
Anschrift:Bogenstraße 15, 47799 Krefeld
Telefon:01729313420
Sprechzeiten:Di, Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Heger
1.42 km von Krefeld
Anschrift:Bogenstraße 15, 47799 Krefeld
Telefon:021519313470
Fax:021519313475
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10 Uhr Mi 16-17 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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