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Nachlassgerichte im Landkreis Rhein-Kreis Neuss - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Nachlassgericht Eschweiler
43.7 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Kaiserstr. 6, 52249 Eschweiler
Telefon:0240370070
Fax:024037007104
E-Mail:poststelle@ag-eschweiler.nrw.de
(1)
Nachlassgericht Essen-Borbeck
44.67 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Marktstr. 70, 45355 Essen
Telefon:020186800
Fax:02018680250
E-Mail:poststelle@ag-essenborbeck.nrw.de
(0)
Nachlassgericht Essen-Steele
46.31 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Grendplatz 2, 45276 Essen
Telefon:0201851040
Fax:02018510430
E-Mail:poststelle@ag-essensteele.nrw.de
(11)
Nachlassgericht Rheinberg
48.44 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Rheinstr. 67, 47495 Rheinberg
Telefon:028431730
Fax:0284317378
E-Mail:poststelle@ag-rheinberg.nrw.de
(3)
Nachlassgericht Bottrop
48.98 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Gerichtsstr. 24, 46236 Bottrop
Telefon:02041779970
Fax:0204177997100
E-Mail:poststelle@ag-bottrop.nrw.de
(0)
Nachlassgericht Dinslaken
50.15 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Schillerstr. 76, 46535 Dinslaken
Telefon:0206460080
Fax:020646008480
E-Mail:poststelle@ag-dinslaken.nrw.de
(0)
Nachlassgericht Geldern
50.95 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Nordwall 51, 47608 Geldern
Telefon:028311230
Fax:02831123222
E-Mail:poststelle@ag-geldern.nrw.de
(18)
Nachlassgericht Euskirchen
51.35 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Kölner Str. 40-42, 53879 Euskirchen
Telefon:022519510
Fax:022519511900
E-Mail:poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
(27)
Nachlassgericht Bonn
51.49 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn
Telefon:02287020
Fax:02287022906
E-Mail:poststelle@ag-bonn.nrw.de
(1)
Nachlassgericht Gelsenkirchen
52.75 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Overwegstr. 35, 45879 Gelsenkirchen
Telefon:020917910
Fax:02091791188
E-Mail:poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht im Landkreis Rhein-Kreis Neuss? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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