Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Bergstr. 1, 57589 Pracht |
Telefon: | 02682968066 |
Fax: | 02682968067 |
Anschrift: | Erlengrund 19, 56743 Meindig |
Telefon: | 026525889039 |
Fax: | 026525529996 |
E-Mail: | agbd@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Hochstr. 26, 56316 Raubach |
Fax: | 026849493087 |
Anschrift: | Schönenberger Str. 1, 53783 Eitorf |
Telefon: | 0224383435 |
Fax: | 022434853 |
Anschrift: | Rostinger Str. 50, 53639 Königswinter |
Telefon: | 015121730175 |
Fax: | 022448713016 |
Anschrift: | Concordiaweg 12, 51545 Waldbröl |
Telefon: | 022917609 |
Fax: | 02291911320 |
Anschrift: | Ruher Weg 42, 51545 Waldbröl |
Telefon: | 022914782 |
Fax: | 02291911278 |
Anschrift: | Rosenhang 17, 51545 Waldbröl |
Telefon: | 022913335 |
Fax: | 02291911310 |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Hemmelzen ist im Westerwald gelegen und gehört der Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald) an. Bereits anno 1491 fand der Ort urkundliche Erwähnung. Ein Besuch der Hemmelzer Mühle ist lohnenswert.
mehr
|
Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
|