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Gerichtsvollzieher in Saarland - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Auf der Hühnertränk 8, 66839 Schmelz
Telefon:06887305476
Fax:06887305475
Sprechzeiten:Di+Do 9:30-10:30 Uhr
Anschrift:Gewerbepark Bliesen 1a, 66606 St. Wendel
Telefon:068549080930
Fax:068549080931
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 15-17 Uhr
Anschrift:Grubenweg 2a, 66386 St. Ingbert
Telefon:068949490373
Sprechzeiten:Di 13:30-14:30 Uhr
Do 14-15 Uhr
Anschrift:Grubenweg 2a, 66386 St. Ingbert
Telefon:06894920480
Fax:06894920481
Sprechzeiten:Mo+Mi 10:30-11:30 Uhr
Anschrift:Zur Göckelmühle 2, 66640 Namborn
Telefon:06851840657
Fax:06851840658
Sprechzeiten:Mo+Do 13:30-14:30 Uhr (AG St. Wendel)
Anschrift:Kaiserstr. 170-174, 66386 St. Ingbert
Telefon:068941688023
Fax:068941688024
Sprechzeiten:Di+Do 10-11:30 Uhr
Anschrift:Primsstr. 25, 66687 Wadern
Telefon:068715028438
Fax:068715028439
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr und Do 14-15 Uhr (AG Merzig)
Anschrift:Theodor-Mommsen-Weg 10, 66793 Saarwellingen
Telefon:068385156032
Sprechzeiten:Di 15-16:30 Uhr
Anschrift:Schillerstr. 24, 66687 Wadern
Telefon:06871502561
Fax:06871502562
Sprechzeiten:Mo-Di 8-9 Uhr Do 15-16 Uhr
Anschrift:Lange Ahnung 17, 66629 Freisen
Telefon:06857675810
Fax:06857675717
Sprechzeiten:Di+Do 13:30-15:30 Uhr (AG St. Wendel)
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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