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Gerichtsvollzieher in Saarland - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Vor Ferdinandshaus 3, 66740 Saarlouis
Telefon:0683146279
Sprechzeiten:Mo-Di 14-15 Uhr
Anschrift:Steinhübel 12, 66424 Homburg
Telefon:068419246590
Fax:068419246590
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-14:30 Uhr
Anschrift:Luitpoldstraße 17, 66450 Bexbach
Telefon:068268176332
Fax:068268176333
Sprechzeiten:Di 11-12 Uhr Mi+Do 8-9 Uhr
Anschrift:Mannlichstr. 3a, 66424 Homburg
Telefon:06841176616
Fax:06841176696
Sprechzeiten:Di-Do 13-14 Uhr
Anschrift:Schanzstr. 1, 66424 Homburg
Sprechzeiten:Mo 10:30-11:30 Uhr Do 14-15 Uhr
Anschrift:Zweibrücker Str. 24, 66424 Homburg
Telefon:0684192280
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Edith-Ennen-Str. 5, 66663 Merzig
Telefon:068619392168
Fax:068619392169
Sprechzeiten:Di+Do 10-11 Uhr
Anschrift:Langenweidenweg 16, 66453 Herbitzheim
Telefon:06843902946
Sprechzeiten:Di 17-18 Uhr Mi+Do 13-14 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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