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Gerichtsvollzieher in Sachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Martinstr. 11, 01662 Meißen
Telefon:035214070234
Fax:035214070235
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Elbstr. 28, 01662 Meißen
Telefon:03521407683
Fax:03521476684
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und 15-17 Uhr
Anschrift:Poetenweg 1, 01662 Meißen
Telefon:03521457478
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Mi 9-11 Uhr
Anschrift:Dresdner Str. 35, 01662 Meißen
Telefon:03521736966
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Parkstr. 13b, 04758 Oschatz
Telefon:03435932965
Sprechzeiten:Mo+Mi 14-16 Uhr
Anschrift:A.-von-Schönberg-Str. 5, 09599 Freiberg
Telefon:03731200559
Sprechzeiten:Mi 9:30-11:30 Uhr und 15:30-17:30 Uhr
Anschrift:A.-von-Schönberg-Str. 5, 09599 Freiberg
Telefon:037315704326
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 9:30-11:30 Uhr
Anschrift:Lessingstr. 46, 09599 Freiberg
Telefon:03731200734
Sprechzeiten:Mi 9-11 Uhr Do 14-16 Uhr
Anschrift:Bebelplatz 3, 09599 Freiberg
Telefon:03731211823
Sprechzeiten:Mo 16-18 Uhr
Di 11-13 Uhr
Anschrift:Alexander-Puschkin-Platz 2e, 01587 Riesa
Telefon:03525633761
Fax:03525633067
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Do 14-16 Uhr
11 - 20 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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