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Gerichtsvollzieher in Sachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Str. der Nationen 88-90, 09111 Chemnitz
Telefon:03712675943
Fax:03714029127
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 9-11 Uhr
Anschrift:Am Trachauer Bahnhof 6b, 01139 Dresden
Telefon:035132348288
Fax:035132348287
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Mi 14-16 Uhr
Anschrift:Emerich-Ambros-Ufer 50, 01159 Dresden
Telefon:035142436900
Fax:035142436880
Sprechzeiten:Do 9-11 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Emerich-Ambros-Ufer 50, 01159 Dresden
Telefon:03514135700
Fax:03514135701
Sprechzeiten:Do 9-11 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Leisniger Str. 6, 04668 Grimma
Telefon:03437915046
Sprechzeiten:Di 8:30-10:30 Uhr Mi 15-17 Uhr
Anschrift:Leisniger Str. 6, 04668 Grimma
Telefon:034379481874
Sprechzeiten:Mi 15-17 Uhr Do 9:30-11:30 Uhr
Anschrift:An der Markthalle 13, 09111 Chemnitz
Telefon:03714040927
Fax:03714040927
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 15-17 Uhr
Anschrift:Würzburger Str. 14, 01187 Dresden
Telefon:03514277548
Sprechzeiten:Di 9:30-11:30 Uhr und 12-14 Uhr
Anschrift:Schäferstr. 61, 01067 Dresden
Telefon:03518108468
Sprechzeiten:Do 9-11 Uhr und 15-17 Uhr
Anschrift:Schäferstr. 61, 01067 Dresden
Telefon:035149776440
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 12-14 Uhr
31 - 40 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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