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Gerichtsvollzieher in Ebersbach (bei Großenhain) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Gerichtsvollzieherin Kretzschmar
27.04 km von Ebersbach (bei Großenhain)
Anschrift:Am Kutzscheinstein 2, 01591 Riesa
Telefon:03525739199
Fax:03525513440
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und 13-16 Uhr
(12)
Obergerichtsvollzieher Weidel
27.04 km von Ebersbach (bei Großenhain)
Anschrift:Elbweg 4, 01591 Riesa
Telefon:035257766034
Fax:035257766035
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 10:30-12:30 Uhr
(16)
Obergerichtsvollzieher Borowitschka
27.04 km von Ebersbach (bei Großenhain)
Anschrift:Fröbelstr. 50, 01609 Gröditz
Telefon:035263657883
Sprechzeiten:Di 9:30-11:30 Uhr und 15-17 Uhr
(21)
Obergerichtsvollzieher Wiesner-Pistorius
27.04 km von Ebersbach (bei Großenhain)
Anschrift:Elbweg 4, 01591 Riesa
Telefon:03525513874
Fax:03525779513
E-Mail:verwaltung-p@agrie.justiz.sachsen.de
Sprechzeiten:Di 9:30-11:30 Uhr und 15-17 Uhr
11 - 14 von 14
Weitere Behörden in der Nähe von Ebersbach (bei Großenhain)
(54)
Gerichtsvollzieherin Plambeck (Bezirk 23)
14.7 km von Ebersbach (bei Großenhain)
Anschrift:Ludwig-Kossuth-Str. 45a, 01109 Dresden
Telefon:03518028041
Sprechzeiten:Mo 12:30-14:30 Uhr Mi 9:30-11:30 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieher Nass (Bezirk 4)
14.73 km von Ebersbach (bei Großenhain)
Anschrift:Ludwig-Kossuth-Str. 42, 01109 Dresden
Telefon:035188871524
Sprechzeiten:Mo 17-19 Uhr Do 8-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Horn (Bezirk 20)
14.88 km von Ebersbach (bei Großenhain)
Anschrift:Hermann-Reichelt-Str. 3a, 01109 Dresden
Telefon:035188939122
Fax:035188939223
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und 15-17 Uhr
(37)
Gerichtsvollzieher Starke
15.38 km von Ebersbach (bei Großenhain)
Anschrift:Dresdner Str. 35, 01662 Meißen
Telefon:03521736966
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
(25)
Obergerichtsvollzieher Vollbarth
15.61 km von Ebersbach (bei Großenhain)
Anschrift:Elbstr. 28, 01662 Meißen
Telefon:03521407683
Fax:03521476684
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und 15-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Ebersbach (bei Großenhain)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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