Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgstraße 2, 88436 Eberhardzell |
Telefon: | 07355930028 |
Fax: | 07355930040 |
Anschrift: | Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß |
Telefon: | 07351526344 |
Fax: | 07351525344 |
E-Mail: | kreisbauamt@biberach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 29, 88454 Hochdorf |
Telefon: | 07355930211 |
Fax: | 07355930223 |
E-Mail: | info@gemeinde-hochdorf.de |
Anschrift: | Biberacher Straße 9, 88444 Ummendorf |
Telefon: | 073513477207 |
Fax: | 07351347715 |
E-Mail: | info@ummendorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 29, 88338 Bad Waldsee |
Telefon: | 07524941370 |
Fax: | 07524941302 |
E-Mail: | info@bad-waldsee.de |
Anschrift: | Schloßstraße 19, 88410 Bad Wurzach |
Telefon: | 07564302123 |
Fax: | 07564302170 |
E-Mail: | stadt@bad-wurzach.de |
Anschrift: | Wilhelm-Schussen-Straße 36, 88427 Bad Schussenried |
Telefon: | 075839401153 |
Fax: | 075839401159 |
E-Mail: | rathaus@bad-schussenried.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Eberhardzell ist eine Gemeinde im Landkreis Biberach im Bundesland Baden-Württemberg.Die Ansiedlung Eberhardzell liegt eingebettet im Umlach- und Romersbachtal, abseits von Lärm und Stress, von schönen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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