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Anschrift: | Holzgartenstraße 11, 70174 Stuttgart |
Telefon: | 07119574509 |
Fax: | 07119574550 |
E-Mail: | bafoeg@sws-internet.de |
Anschrift: | Listplatz 1 , 72764 Reutlingen |
Telefon: | 07121680880 |
Fax: | 071216808859 |
E-Mail: | bafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Söflinger Straße 70, 89077 Ulm |
Telefon: | 07315025247 |
Fax: | 07315025251 |
E-Mail: | bafoeg@studierendenwerk-ulm.de |
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Die Gemeinde Notzingen gehört zum Landkreis Esslingen und liegt in Baden-Württemberg. Vom Verein TSV Notzingen veranstaltet, wird jährlich der Notzinger Panoramalauf ausgerichtet: Eine wunderbare...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) wurde seit seinem Inkrafttreten 1971 mehrmals neugefasst. Ziel des BAföGs ist die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich an Schüler und Studenten.
Studentenwerke sind für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Studentenförderung zuständig. Die Studienfinanzierung im Rahmen des BAföGs ist eine der Hautaufgaben von Studentenwerken. In Rheinland-Pfalz sind Bafögämter aber direkt den Hochschulen angegliedert.
Förderungsfähig gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz sind Erstausbildungen. Daher greift das BAföG beim Besuch einer (Berufs-)Fachschule oder einer Schule des Zweiten Bildungsweges. Auch das Studium an einer Akademie oder Hochschule im In- und Ausland gilt als förderungsfähig.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung gemäß BAföG ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht werden kann. Neben deutschen Staatsbürgern sind Ausländer nur mit einem ausbildungsunabhängigen Aufenthaltsrecht gemäß BAföG förderungsberechtigt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seiner nächsten Familienangehörigen. Eine Ausnahme bildet die elternunabhängige Förderung.
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