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Bafögämter in Niedersachsen - Öffnungszeiten

Info zu Bafögamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Bafögamt in Niedersachsen. Das Bafögamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Bafögamt in Niedersachsen gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Bafögamt in Niedersachsen ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Die Hauptaufgabe dieser Behörde besteht darin, die staatliche Unterstützung für deutsche Schüler und Studenten zu koordinieren und sicherzustellen. Das Bafögamt in Niedersachsen ist unter anderem dann zuständig, wenn Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragt werden. Bei Fragen zum Antrag und allen weiteren Anliegen stehen Ihnen beim Bafögamt in Niedersachsen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Anhand der folgenden Liste zum Bafögamt in Niedersachsen können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Callinstraße 30a, 30167 Hannover
Telefon:05117688126
Fax:05117688152
E-Mail:bafoeg@studentenwerk-hannover.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hindenburgplatz 16, 31134 Hildesheim
Telefon:05121150210
Fax:05121150230
E-Mail:stw.hildesheim@bafoeg-niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Wilhelmstr. 1b, 38100 Braunschweig
Telefon:05313914902
Fax:05313914920
E-Mail:stw.braunschweig@bafoeg-niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Munstermannskamp 3, 21335 Lüneburg
Telefon:041317896311
Fax:041317896330
E-Mail:stw.lueneburg@bafoeg-niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Platz der Göttinger Sieben 4, 37073 Göttingen
Telefon:0551395134
Fax:0551395368
E-Mail:bafoeg@studentenwerk-goettingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Schützenweg 44, 26129 Oldenburg
Telefon:0441971750
Fax:04419717599
E-Mail:bafoeg@sw-ol.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Neuer Graben 27 , 49074 Osnabrück
Telefon:05419696310
Fax:05419696340
E-Mail:bafoeg@studentenwerk-osnabrueck.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bafögamt

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) wurde seit seinem Inkrafttreten 1971 mehrmals neugefasst. Ziel des BAföGs ist die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich an Schüler und Studenten.

Studentenwerke und BAföG

Studentenwerke sind für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Studentenförderung zuständig. Die Studienfinanzierung im Rahmen des BAföGs ist eine der Hautaufgaben von Studentenwerken. In Rheinland-Pfalz sind Bafögämter aber direkt den Hochschulen angegliedert.

Förderungsfähige Ausbildungsarten

Förderungsfähig gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz sind Erstausbildungen. Daher greift das BAföG beim Besuch einer (Berufs-)Fachschule oder einer Schule des Zweiten Bildungsweges. Auch das Studium an einer Akademie oder Hochschule im In- und Ausland gilt als förderungsfähig.

Förderungsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung gemäß BAföG ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht werden kann. Neben deutschen Staatsbürgern sind Ausländer nur mit einem ausbildungsunabhängigen Aufenthaltsrecht gemäß BAföG förderungsberechtigt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seiner nächsten Familienangehörigen. Eine Ausnahme bildet die elternunabhängige Förderung.

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