Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Steinförder Straße 4, 29323 Wietze |
Telefon: | 0 |
Anschrift: | Am Amtshof 5, 29308 Winsen (Aller) |
Telefon: | 05143988843 |
Fax: | 05143988840 |
E-Mail: | info@winsen-aller.de |
Anschrift: | Versonstraße 7, 29313 Hambühren |
Telefon: | 05084601116 |
Fax: | 0508460137 |
E-Mail: | heinke@hambuehren.de |
Anschrift: | Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark |
Telefon: | 05130581215 |
Fax: | 05130581205 |
E-Mail: | gemeinde@wedemark.de |
Anschrift: | Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel |
Telefon: | 051398973311 |
Fax: | 051398973491 |
E-Mail: | ordnung@burgwedel.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt |
Telefon: | 05071809292 |
Fax: | 0507180949 |
E-Mail: | ordnungswesen@schwarmstedt.de |
Anschrift: | Am Französischen Garten 1, 29221 Celle |
Telefon: | 05141123200 |
Fax: | 05141123299 |
E-Mail: | allgemeine.ordnung@celle.de |
Anschrift: | Am Französischen Garten 1, 29221 Celle |
Telefon: | 051419161001 |
Fax: | 051419161718 |
E-Mail: | info@lkcelle.de |
Anschrift: | Deichend 3-7, 29303 Bergen |
Telefon: | 0505147920 |
Fax: | 0505147936 |
E-Mail: | info@bergen-online.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen |
Telefon: | 051649707726 |
Fax: | 051641787 |
E-Mail: | fegebank-samtgemeinde@ahlden.eu |
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Das Bundesland Niedersachsen liegt in direkter Nachbarschaft zu Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, sowie zum Bundesland...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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