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Anschrift: | Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 07131994153 |
Fax: | 07131994129 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Hintere Gasse 1, 74189 Weinsberg |
Telefon: | 071349171617 |
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Anschrift: | Brunnenweg 7, 74332 Abstatt-Happenbach |
Telefon: | 070629783792 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Taschen 1, 74211 Leingarten |
Telefon: | 07131900016 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Marktplatz 9/1, 74206 Bad Wimpfen |
Telefon: | 07063932255 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Brunnenstraße 254, 75059 Zaisenhausen |
Telefon: | 072583279600 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Uhlandstr. 6, 71717 Beilstein |
Telefon: | 070625498 |
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Anschrift: | Uhlandstr. 6, 71717 Beilstein |
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E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Pappelweg 3, 74906 Bad Rappenau |
Telefon: | 07264807760 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Hösselinshof 1, 74196 Neuenstadt |
Telefon: | 071391419 |
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Der Landkreis Heilbronn im Norden von Baden-Württemberg liegt in der Region Heilbronn-Franken. Gegliedert ist der Kreis in die Städte Bad Wimpfen, Gundelsheim und Neudenau sowie die Gemeinden Leingarten...
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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