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Anschrift: | Gartenstraße 76–78, 76135 Karlsruhe |
Telefon: | 072193658300 |
Fax: | 072193659099 |
E-Mail: | strassen@landratsamt-karlsruhe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Steinhäuserstr. 22, 76124 Karlsruhe |
Telefon: | 0721115 |
Fax: | 07211333259 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | 17er Str. 1, 76726 Germersheim |
Telefon: | 0727453380 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-germersheim.de |
Anschrift: | Zerrenerstr. 25, 75172 Pforzheim |
Telefon: | 072313089507 |
Fax: | 072313089650 |
E-Mail: | strassenverkehr.ordnung@enzkreis.de |
Anschrift: | Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch |
Telefon: | 062215224106 |
Fax: | 062215224388 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@rhein-neckar-kreis.de |
Anschrift: | Untere Wiesen 6, 76437 Rastatt |
Telefon: | 072223813200 |
Fax: | 072223813299 |
E-Mail: | amt32@landkreis-rastatt.de |
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Das badische Weingarten im Landkreis Karlsruhe ist am Rand des Kraichgaus gelegen. Zu den bekanntesten Bauwerken des Ortes zählen das Haus des Deutschritter-Ordens, der imposante Wartturm sowie die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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