Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 2, 71691 Freiberg am Neckar |
Telefon: | 07141278110 |
E-Mail: | rathaus@freiberg-an.de |
Anschrift: | Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071411440 |
E-Mail: | mail@landkreis-ludwigsburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wilhelmstraße 5, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071419102255 |
E-Mail: | buergerbuerobauen@ludwigsburg.de |
Anschrift: | Marktstr. 23, 71672 Marbach am Neckar |
Telefon: | 071441020 |
E-Mail: | rathaus@schillerstadt-marbach.de |
Anschrift: | Rathaus, 74321 Bietigheim-Bissingen |
Telefon: | 0714274402 |
E-Mail: | baurecht@bietigheim-bissingen.de |
Anschrift: | Neckaraue 9, 71686 Remseck am Neckar |
Telefon: | 07146289631 |
E-Mail: | greiner@remseck.de |
Anschrift: | Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim |
Telefon: | 071542020 |
E-Mail: | office@kornwestheim.de |
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Freiberg am Neckar liegt im Landkreis Ludwigsburg und gliedert sich in die Kernstadt, Beihingen am Neckar, Geisingen am Neckar und Heutingsheim. Sehenswert sind vor allem das Afrika-Haus, das Museum im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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