Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 2, 71691 Freiberg am Neckar |
Telefon: | 07141278167 |
Fax: | 07141278137 |
E-Mail: | rathaus@freiberg-an.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 71679 Asperg |
Telefon: | 07141269220 |
Fax: | 07141269253 |
E-Mail: | info@asperg.de |
Anschrift: | Kirchplatz 5, 74321 Bietigheim-Bissingen |
Telefon: | 0714274253 |
Fax: | 0714274407 |
E-Mail: | stadt@bietigheim-bissingen.de |
Anschrift: | Obere Marktstraße 4, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071419104429 |
Fax: | 071419102083 |
E-Mail: | finanzen@ludwigsburg.de |
Anschrift: | Marktstraße 23, 71672 Marbach am Neckar |
Telefon: | 071441020 |
Fax: | 07144102300 |
E-Mail: | rathaus@schillerstadt-marbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 71696 Möglingen |
Telefon: | 0714148640 |
Fax: | 07141486464 |
E-Mail: | info@moeglingen.de |
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Freiberg am Neckar liegt im Landkreis Ludwigsburg und gliedert sich in die Kernstadt, Beihingen am Neckar, Geisingen am Neckar und Heutingsheim. Sehenswert sind vor allem das Afrika-Haus, das Museum im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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