 | Wann werden Vollstreckungsmaßnahmen von der Stadtkasse eingeleitet?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Hauptaufgabe der Stadtkasse stellt in der Regel der ordnungsgemäße Zahlungsverkehr dar. Dies betrifft sowohl Zahlungen durch die Kommune als auch Zahlungen von Steuern oder Gebühren an die jeweilige Ortsverwaltung. Wenn der Bürger einer Zahlungsaufforderung nicht fristgemäß nachkommen sollte, wird normalerweise ein Mahnverfahren eingeleitet. Sollte jedoch das Mahnverfahren erfolglos bleiben, dann kann das Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Bei diesem können Pfändungen vorgenommen werden. Grundlegend wird aber normalerweise bei Zahlungsaufforderungen darauf hingewiesen, dass man fristgemäß und entsprechend dem jeweiligen Kassenzeichen die geforderte Zahlung vornehmen sollte, damit weder Mahn- noch Vollstreckungsverfahren notwendig werden.