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Stadtkasse - Häufige Fragen

Wann werden Vollstreckungsmaßnahmen von der Stadtkasse eingeleitet?

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Die Hauptaufgabe der Stadtkasse stellt in der Regel der ordnungsgemäße Zahlungsverkehr dar. Dies betrifft sowohl Zahlungen durch die Kommune als auch Zahlungen von Steuern oder Gebühren an die jeweilige Ortsverwaltung. Wenn der Bürger einer Zahlungsaufforderung nicht fristgemäß nachkommen sollte, wird normalerweise ein Mahnverfahren eingeleitet. Sollte jedoch das Mahnverfahren erfolglos bleiben, dann kann das Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Bei diesem können Pfändungen vorgenommen werden. Grundlegend wird aber normalerweise bei Zahlungsaufforderungen darauf hingewiesen, dass man fristgemäß und entsprechend dem jeweiligen Kassenzeichen die geforderte Zahlung vornehmen sollte, damit weder Mahn- noch Vollstreckungsverfahren notwendig werden.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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