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Lohnsteuerhilfe Großbottwar (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Käthe-Kollwitz-Str. 7, 70736 Fellbach
Telefon:071165223921
Fax:07119065716
E-Mail:ingo.besa@vlh.de
Anschrift:Schozacher Str. 40, 70437 Stuttgart
Telefon:07112482679
Fax:071184990097
E-Mail:rainer.ritter@vlh.de
Anschrift:Scheffelstr. 7, 70734 Fellbach
Telefon:071116125291
E-Mail:juergen.wolpert@vlh.de
Anschrift:Waiblingerstr. 19/1, 71394 Kernen-Rommelshausen
Telefon:071512095477
E-Mail:marina.farago@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 7, 70825 Korntal-Münchingen
Telefon:07150916548
E-Mail:markus.schaible@vlh.de
Anschrift:Vordernbergstr. 15, 70191 Stuttgart
Telefon:07112597669
E-Mail:denis.herzhoff@vlh.de
Anschrift:Spitalstr. 15, 74177 Bad Friedrichshall
Telefon:071369634869
E-Mail:ulrike.raetzer@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 8, 73614 Schorndorf
Telefon:071819901227
E-Mail:renate.roth@vlh.de
Anschrift:Körnerstr. 6, 74206 Bad Wimpfen
Telefon:07063951544
Fax:070636772
E-Mail:ingrid.hagmann@vlh.de
Anschrift:Bogenstr. 36, 74906 Bad Rappenau
Telefon:07066900206
Fax:07066900214
E-Mail:elke.kubach@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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