Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 152, 97896 Freudenberg |
Telefon: | 09375920040 |
Fax: | 09375920050 |
E-Mail: | info@freudenberg-main.de |
Anschrift: | Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 09341825731 |
Fax: | 09341825730 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 2, 97903 Collenberg |
Telefon: | 09376971023 |
Fax: | 09376971020 |
E-Mail: | gemeinde@collenberg-main.de |
Anschrift: | Schulgasse 2, 97904 Dorfprozelten |
Telefon: | 09392976211 |
Fax: | 09392976220 |
E-Mail: | annett.thomas@dorfprozelten.de |
Anschrift: | Hauptstr. 132, 97909 Stadtprozelten |
Telefon: | 09392976013 |
Fax: | 09392976018 |
E-Mail: | info@stadtprozelten.de |
Anschrift: | Hauptstr. 97, 63928 Eichenbühl |
Telefon: | 09371972015 |
Fax: | 09371972020 |
E-Mail: | lothar.eckstein@eichenbuehl.de |
Anschrift: | Hauptstr. 121, 97906 Faulbach |
Telefon: | 09392928212 |
Fax: | 09392928221 |
E-Mail: | wolfgang.grimm@faulbach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Freudenberg am Main liegt zwischen Frankfurt am Main und Würzburg. Schon 1159 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt und umfasst heute die Ortsteile Boxtal, Ebenheid, Rauenberg und Wessental...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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