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Lohnsteuerhilfe Lautenbach (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schäffnerstr. 16, 78078 Niedereschach
Telefon:07728644006
Fax:07728644007
E-Mail:astrid.voges@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 70, 76776 Neuburg
Telefon:07273949278
Fax:07273949279
E-Mail:bernd.degitz@vlh.de
Anschrift:Josef-Dorer-Str. 58, 78120 Furtwangen
Telefon:077232122
E-Mail:manfred.kieninger@vlh.de
Anschrift:Talstr. 21, 79279 Vörstetten
Telefon:076669459097
E-Mail:patricia.schwaab@vlh.de
Anschrift:Lönsweg 1, 75196 Remchingen
Telefon:07232735163
Fax:07232735165
E-Mail:christine.nemetz@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 19, 75196 Remchingen
Telefon:0723273762
Fax:07232734283
E-Mail:dieter.roser@vlh.de
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Schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein
57.05 km von Lautenbach
Anschrift:GErberstrasse 7, 78050 Schwarzwald-Baar-Kreis
Telefon:077216807244
Fax:077219449651
E-Mail:info@lh-centrale.de
Sprechzeiten:NAch Terminvereinbarung :
Mo-Freitag 09-12:00 und 14:30 bis 18:30 Uhr
samstag 10:00-13:00
Öffnungs­zeiten:Mo-Freitag 09-12:00 und 14:30 bis 18:30 Uhr
samstag 10:00-13:00
Anschrift:Hirschstr. 44, 76133 Karlsruhe
Telefon:07211510075
E-Mail:hans.wunsch@vlh.de
Anschrift:Amalienstr. 44, 76133 Karlsruhe
Telefon:072146714372
Fax:072146713289
E-Mail:karin.grohmann@vlh.de
Anschrift:Bleichestr. 21, 78050 Villingen
Telefon:077212049594
E-Mail:heike.haas@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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