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Arbeitsgerichte in Rosenberg (Württemberg) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 8)

Info zu Arbeitsgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(22)
Arbeitsgericht
343.06 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Schillerstraße 37-39, 44623 Herne
Telefon:0232395320
Fax:02323953232
E-Mail:poststelle@arbg-herne.nrw.de
(8)
Arbeitsgericht
345.1 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Bochumer Straße 86, 45886 Gelsenkirchen
Telefon:020917870
Fax:02091787199
E-Mail:poststelle@arbg-gelsenkirchen.nrw.de
(6)
Arbeitsgericht
349.18 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Detmolder Str. 9, 33604 Bielefeld
Telefon:05215490
Fax:05215491707
E-Mail:poststelle@arbg-bielefeld.nrw.de
(16)
Arbeitsgericht
349.35 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon:03402020
Fax:03402021600
E-Mail:poststelle@arbg-de.justiz.sachsen-anhalt.de
(10)
Arbeitsgericht
368.31 km von Rosenberg (Württemberg)
Anschrift:Alter Steinweg 45, 48143 Münster
Telefon:0571974130
Fax:05719741349
E-Mail:poststelle@arbg-muenster.nrw.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
71 - 75 von 75
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht stellt normalerweise die erste Instanz bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar.

Organisation des Arbeitsgerichts

Innerhalb des Arbeitsgerichts stellt die Kammer den Spruchkörper dar. Besetzt ist die Kammer mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Arbeitsgerichte sind allgemein bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zwischen Tarifvertragsparteien zuständig. Entsprechend dem Arbeitsgerichtsgesetz obliegen den Arbeitsgerichten auch Entscheidungen bei Streitigkeiten zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihren Auftraggebern.

Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht ist grundlegend für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Man unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht (zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern) und dem kollektiven Arbeitsrecht, das bei Rechtsbeziehungen zwischen Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber greift.

Bundesarbeitsgericht

In der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) die letzte Instanz. Das BAG ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe in Deutschland.

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