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Arbeitsgericht - Häufige Fragen

Was für Fälle verhandelt das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren?

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Im Gegensatz zum Urteilsverfahren wird das Beschlussverfahren dann vom Arbeitsgericht durchgeführt, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber handelt. In diesem Falle kümmert sich das Arbeitsgericht selbst darum, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Im Beschlussverfahren wird kein Urteil vom Arbeitsgericht gefällt, sondern ein Beschluss, gegen den man auch Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen.

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