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Arbeitsgericht - Häufige Fragen

Was ist eine Sprungrevision im Arbeitsrecht?

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Die Sprungrevision in der Arbeitsgerichtbarkeit findet vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht statt. Insofern wird hierbei die zweite Instanz, nämlich das Landesarbeitsgericht, übersprungen. Allgemein ist die Sprungrevision auch in Zivil- und Strafprozessen möglich, man versteht darunter ein Rechtsmittel, welches sich gegen die Entscheidungen von Gerichten der ersten Instanz wendet.

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