Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 71, 76571 Gaggenau |
Telefon: | 07225962530 |
Fax: | 07225962377 |
E-Mail: | bauverwaltung@gaggenau.de |
Anschrift: | Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt |
Telefon: | 072223815052 |
Fax: | 072223815199 |
E-Mail: | amt51@landkreis-rastatt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach |
Telefon: | 0722464440 |
Fax: | 0722450996 |
E-Mail: | stadt@gernsbach.de |
Anschrift: | Friedensplatz, 76456 Kuppenheim |
Telefon: | 072229462352 |
Fax: | 072229462150 |
E-Mail: | stadt@kuppenheim.de |
Anschrift: | Hauptstraße 71, 76316 Malsch |
Telefon: | 07246707314 |
Fax: | 07246707420 |
E-Mail: | info@malsch.de |
Anschrift: | Rathausplatz 11, 76332 Bad Herrenalb |
Telefon: | 07083500565 |
Fax: | 07083500566 |
E-Mail: | stadt@badherrenalb.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden |
Telefon: | 07221932148 |
Fax: | 07221932151 |
E-Mail: | bauordnung@baden-baden.de |
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Gaggenau im Landkreis Rastatt liegt ca. 8km nordöstlich von Baden-Baden an der Murg und wurde 1243 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Gaggenau in die Kernstadt sowie die Stadtteile Bad Rotenfels...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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