Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515012328 |
Fax: | 071515011747 |
E-Mail: | info@rems-murr-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen |
Telefon: | 0711390242792 |
Fax: | 0711396352792 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@lra-es.de |
Anschrift: | Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071411442032 |
Fax: | 0714114459932 |
E-Mail: | Verkehr@landkreis-ludwigsburg.de |
Anschrift: | Lorcher Str. 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612025201 |
Fax: | 071612025290 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@lkgp.de |
Anschrift: | Eberhardstr. 35, 70173 Stuttgart |
Telefon: | 071121691138 |
Fax: | 07112167801 |
E-Mail: | verkehrsregelung@stuttgart.de |
Anschrift: | Karl-Kurz-Str. 44, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917557251 |
Fax: | 079175597251 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@lrasha.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die reizende Gemeinde ist etwa 25 Kilometer östlich von Stuttgart gelegen. Berglen verfügt über ein beeindruckendes Heimatmuseum. Seit 1992 wird das alljährliche Richtfest gefeiert, dass von Ortsvereinen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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