Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hockenheimer Straße 5, 68775 Ketsch |
Telefon: | 06202606641 |
Fax: | 06202606116 |
E-Mail: | info-ketsch@ketsch.de |
Anschrift: | Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg |
Telefon: | 062215221295 |
Fax: | 0622152291456 |
E-Mail: | baurechtsamt@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 1, 68782 Brühl |
Telefon: | 06202200380 |
Fax: | 06202200314 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen |
Telefon: | 0620287295 |
Fax: | 0620287114 |
E-Mail: | info@schwetzingen.de |
Anschrift: | Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim |
Telefon: | 06202597205 |
E-Mail: | bauamt@oftersheim.de |
Anschrift: | Schwetzinger Straße 28, 68723 Plankstadt |
Telefon: | 06202200663 |
Fax: | 06202200655 |
E-Mail: | info@plankstadt.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim |
Telefon: | 06205210 |
Fax: | 06205212990 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Ketsch befindet sich an der Grenze zu Rheinland-Pfalz im Oberrheingraben. Fast die gesamte Region um Ketsch steht unter Naturschutz. Um die Region näher kennenzulernen empfiehlt sich die Bertha Benz...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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