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Die Kämmerei Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal ist im Allgemeinen mit der zentralen Finanzsteuerung und der Finanzwirtschaft des Ortes betraut. Gleichzeitig kümmert sich die Kämmerei zumeist um die Vermögens- und Schuldenverwaltung der Kommune.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Kämmerei-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Kämmerei Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal in Mauer. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Kämmerei Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal in Mauer können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Die Gemeinde Mauer gehört zum den Landkreis Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Mauer liegt im Odenwald im Tal der Elsenz zwischen Heidelberg und Sinsheim. Zu den bekannten Bauwerken zählt unter...
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.