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Die Vergnügungsteuer stellt im Allgemeinen eine örtliche Aufwandsteuer dar, über deren Erhebung auf Landesebene entschieden wird. Insofern kann die Erhebung der Vergnügungsteuer regional unterschiedlich gestaltet sein. In den Bundesländern werden normalerweise die Gemeinden zum Erlass von eigenen Vergnügungsteuersatzungen ermächtigt. Oftmals wird die Vergnügungsteuer in Form der Spielautomatensteuer erhoben. Auch für Unterhaltungsveranstaltungen, wie zum Beispiel Tanzveranstaltungen oder tänzerischen Darbietungen, kann die Vergnügungsteuer erhoben werden. Man kann sich bei der örtlichen Kämmerei oder der Vergnügungsteuersatzung darüber informieren, inwiefern am jeweiligen Ort die Vergnügungsteuer erhoben wird.