Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Heidelberger Straße 34, 69256 Mauer |
Telefon: | 06226922040 |
Fax: | 06226922099 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-mauer.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd |
Telefon: | 06223804310 |
Fax: | 062238049299 |
E-Mail: | finanzen@neckargemuend.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt |
Telefon: | 07263914755 |
Fax: | 07263914711 |
E-Mail: | kaemmerer@waibstadt.de |
Anschrift: | Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach |
Telefon: | 06229920023 |
Fax: | 06229920019 |
E-Mail: | finanzabteilung@neckarsteinach.de |
Anschrift: | Sinsheimer Straße 19, 69226 Nußloch |
Telefon: | 06224901120 |
Fax: | 06224901119 |
E-Mail: | info@nussloch.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim |
Telefon: | 07261404298 |
Fax: | 072614044520 |
E-Mail: | info@sinsheim.de |
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Meckesheim liegt ca. 20 km südöstlich von Heidelberg entfernt. Zu den Sehenswürdigkeiten zählt die alte Ruine der Kirche St. Martin, die aus dem noch aus der Zeit der fränkischen Besiedlung im 6. oder...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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