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Lohnsteuerhilfe Zuzenhausen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 48, 69469 Weinheim
Telefon:062014881024
E-Mail:emine.sari@vlh.de
Anschrift:Erbsengasse 8, 69469 Weinheim
Telefon:062018790653
Fax:062018790655
E-Mail:hans.seidl@vlh.de
Anschrift:Steubenstr. 96, 68199 Mannheim
Telefon:062198181707
Fax:062198181706
E-Mail:helene.ullmann@vlh.de
Anschrift:Zaberfelder Str. 8/1, 74343 Sachsenheim
Telefon:070462222
Fax:070467773
E-Mail:christine.mallok@vlh.de
Anschrift:Heidelberger Str. 18, 68519 Viernheim
Telefon:062049798107
E-Mail:christoph.seidl@vlh.de
Anschrift:Gaderner Str. 24, 69483 Wald-Michelbach
Telefon:06207923522
E-Mail:anke.orner@vlh.de
Anschrift:Augusta Anlage 28, 68165 Mannheim
Telefon:06214263264
Fax:06214015106
E-Mail:anatolij.vodovozov@vlh.de
Anschrift:Am Hemgesberg 2, 69509 Mörlenbach
Telefon:062097972279
E-Mail:nicole.belz@vlh.de
Anschrift:Industriestr. 13, 67141 Neuhofen
Telefon:062365785995
Fax:062365785994
E-Mail:kirstin.eiselstein@vlh.de
Anschrift:Mundenheimer Str. 166, 67061 Ludwigshafen
Telefon:06215296162
Fax:06215296192
E-Mail:pia.jordis-felleisen@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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