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Anschrift: | Boller Straße 6, 72172 Sulz am Neckar |
Fax: | 07412446110 |
E-Mail: | josephine.crocoll@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Zimmerner Mühle 2, 72369 Zimmern unter der Burg |
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Anschrift: | Am Lehen 2, 77761 Schiltach |
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Fax: | 07412446084 |
E-Mail: | holger.woehrle@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Königstr. 36, 78628 Rottweil |
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E-Mail: | forstamt@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Am Tann 26, 78652 Deißlingen-Lauffen |
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E-Mail: | thomas.zihsler@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Talhauser Str. 13, 78661 Dietingen |
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E-Mail: | anton.schneider@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Römerstr. 21, 78655 Dunningen |
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E-Mail: | bernd.unglaube@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Austraße 30, 78727 Oberndorf |
Telefon: | 074238101902 |
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Anschrift: | Weilertalstr. 12, 72172 Sulz am Neckar |
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Anschrift: | Jahnstraße 15, 72172 Sulz |
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Wellendingen liegt am Fuße der Schwäbischen Alb. Schon im 13. Jahrhundert wurde die Gemeinde erstmalig erwähnt und zeichnet sich heute durch ein idyllisches Ortsbild aus.
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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