Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 74564 Crailsheim |
Telefon: | 079514030 |
Fax: | 079514031400 |
E-Mail: | info@crailsheim.de |
Anschrift: | Münzstr. 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917557241 |
Fax: | 07917557433 |
E-Mail: | info@lrasha.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Haller Straße 1, 74532 Ilshofen |
Telefon: | 0790470240 |
Fax: | 0790470212 |
E-Mail: | herbert.kraft@ilshofen.de |
Anschrift: | Rothenburger Str. 13, 91625 Schnelldorf |
Telefon: | 07950980121 |
Fax: | 07950980133 |
E-Mail: | poststelle@schnelldorf.de |
Anschrift: | Raiffeisenstraße 1, 74585 Rot am See |
Telefon: | 0795538121 |
Fax: | 0795538155 |
E-Mail: | info@rotamsee.de |
Anschrift: | Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau |
Telefon: | 0796289229 |
Fax: | 0796289260 |
E-Mail: | info@fichtenau.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 74423 Obersontheim |
Telefon: | 0797369626 |
Fax: | 0797369613 |
E-Mail: | info@obersontheim.de |
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Crailsheim im Landkreis Schwäbisch Hall liegt ca. 40km südwestlich von Ansbach und liegt an der Jagst. Erstmals 1136 urkundlich erwähnt, gliedert sich Crailsheim in die Kernstadt sowie die Stadtteile...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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