Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 78050 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 07721822601 |
Fax: | 07721822647 |
E-Mail: | gut@villingen-schwenningen.de |
Anschrift: | Am Hoptbühl 5, 78048 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 077219137604 |
Fax: | 077219138950 |
E-Mail: | naturschutz@lrasbk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Königstraße 36, 78628 Rottweil |
Telefon: | 0741244249 |
E-Mail: | kreisbauamt@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen |
Telefon: | 074619265701 |
Fax: | 074619263087 |
E-Mail: | umwelt@landkreis-tuttlingen.de |
Anschrift: | Stadtstraße 2-3, 79104 Freiburg |
Telefon: | 076121870 |
Fax: | 076121879999 |
E-Mail: | naturschutz@lkbh.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 076414515013 |
Fax: | 076414515059 |
E-Mail: | mail@landkreis-emmendingen.de |
Anschrift: | Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen |
Telefon: | 07433921321 |
Fax: | 07433921388 |
E-Mail: | umweltamt@zollernalbkreis.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Im Süden von Baden-Württemberg liegt der Schwarzwald-Baar-Kreis im Regierungsbezirk Freiburg. Dieser gliedert sich in die Städte Bad Dürrheim, Blumberg, St. Georgen im Schwarzwald und Vöhrenbach, sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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