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Anschrift: | Am Rathaus 2, 72488 Sigmaringen |
Telefon: | 07571106537 |
E-Mail: | grom@sigmaringen.de |
Anschrift: | Jostenweg 1, 72505 Krauchenwies |
Telefon: | 075762157 |
E-Mail: | johannes.lang@lrasig.de |
Anschrift: | Laustraße 16, 88367 Hohentengen |
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E-Mail: | harald.mueller@lrasig.de |
Anschrift: | Walder Straße 38, 88605 Sauldorf-Rast |
Telefon: | 075711022506 |
E-Mail: | steffen.knaus@lrasig.de |
Anschrift: | Am Rathaus 2, 72488 Sigmaringen |
Telefon: | 07571106537 |
E-Mail: | fischer@sigmaringen.de |
Anschrift: | Jakob-Kemm-Weg 1, 88630 Pfullendorf |
Telefon: | 075525421 |
E-Mail: | post.forst@lrasig.de |
Anschrift: | Buchenweg 12, 72479 Strassberg |
Telefon: | 075711022511 |
E-Mail: | philipp.hirschenauer@lrasig.de |
Anschrift: | Hauptstraße 90, 88512 Mengen |
Telefon: | 07572607241 |
E-Mail: | stefan.vollmer@mengen.de |
Anschrift: | Hausbuchenweg 10, 72519 Veringenstadt |
Telefon: | 075773336 |
E-Mail: | guenther.letsch@lrasig.de |
Anschrift: | Wahlwiese 24, 88630 Pfullendorf |
Telefon: | 075529280468 |
E-Mail: | daniel.benz@lrasig.de |
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Bingen befindet sich ca. fünf Kilometer nördlich der Kreisstadt Sigmaringen und an der Oberschwäbischen Barockstraße. Unter den vielen historischen Gebäuden im Spätgotikstil ist die Kirche Mariä...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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